Walter Kirsch ist Beisitzer im Wahlausschuss für die Kommunalwahl – und mit der CDU Vorsitzender des Vorstands jener Partei, die es nicht geschafft hat, für den Neuschlößer Ortsbeirat eine gültige Liste einzureichen. Der Südhessen Morgen notiert Kirschs Erklärung nach der Verkündigung, dass es wegen der CDU-Panne in Neuschloß keinen Ortsbeirat mehr geben wird: „Da beide (vorgesehene Kandidaten) innerhalb Lampertheims umziehen, dachten wir, dass das egal ist.“ Nach der Erkenntnis, dass diese beiden Kandidaten nicht gewählt werden können, habe die CDU ihre Liste zurückgezogen. „Offenbar“, fügt Zeitung hinzu, „hat sie es dann aber versäumt, sich darum zu kümmern, ob es dann überhaupt noch genügend Kandidaten für Neuschloß gibt.“
Südhessen-Morgen-Redakteurin Susanne Wassmuth-Gumbel kritisiert die CDU dafür in ihrem Kommentar hart: Ein Bürger, der Politiker „voller Vertrauen in ihre Ämter wählt, darf erwarten, dass sie diese verantwortungsbewusst ausüben und sich vor allem bei einem derart wichtigen demokratischen Vorgang wie einer Wahl über alle geltenden Vorschriften und vorgeschriebenen Fristen informieren und daran halten.“
Auch die FDP kommt nicht gut weg. Die Liberalen haben aktuell drei Mandate – auf ihrer Liste für die nächste Ortsbeiratswahl allerdings nur einen Vorschlag. Es liegt nahe, dass das zu Problemen führen kann. Susanne Wassmuth-Gumbel versteht nicht, dass die FDP darüber nicht die anderen Parteien informierte: „Denn wenn die Parteien jeweils nicht genügend Kandidaten für das Gremium haben, dann müssen sie sich doch eigentlich mit den anderen auch über Parteigrenzen hinweg absprechen, ob es denn zumindest in der Summe reichen wird. Das darf der Bürger auch im Interesse der Ortsgemeinschaft erwarten.“ Nun schauten all jene in die Röhre, „die fleißig waren und ihre Hausaufgaben pünktlich erledigt haben, die, die gerne mitgemacht hätten“ – und die Bürgerinnen und Bürger. Im Übrigen sei in der Lampertheimer Kommunalpolitik „der Wurm drin“.
Im Tip fragt Autor Benjamin Kloos: „War es nicht möglich, nachdem bis kurz vor Weihnachten nicht ausreichend Bewerber gemeldet waren, noch einmal im Rahmen einer Amtlichen Bekanntmachung oder einer Presseinformation auf die prekäre Situation hinzuweisen, um alle Betroffenen zu erreichen?“ Eine Frage, die sich an die Wahlkommission und deren Vorsitzende, Bürgermeister Gottfried Störmer, wendet. Auf Neuschloss.net hatte sich ähnlich schon CDU-Mann Christian Hartmann geäußert, dessen Kandidatur gescheitert war: „Ich finde es schlimm, dass ich als Stadtverordneter das aus der Presse erfahren muss. Wenn man diese Situation rechtzeitig mitgeteilt bekommen hätte, wäre genug Zeit gewesen, das abzuwenden.“
Störmer sieht hier keine Versäumnisse von Verwaltung oder Wahlleiter; die Wahlvorschriften erlaubten es nicht einzugreifen, argumentiert er. Der Tip allerdings erinnert daran, auch bei der Wahl des Ausländerbeirates habe es solche Hinweise gegeben.
Oliver Lohmann kommentiert in der Lampertheimer Zeitung. Der Redakteur gibt den Neuschlößern und den ebenfalls betroffenen Rosengärtnern einen Rat: Sie sollten Kandidaten aus ihren Stadtteilen auf den Listen fürs Stadtparlament ankreuzen, „damit die Vororte dort nicht links liegen gelassen werden.“
Das geht nach dem hessischen Kommunalwahlrecht auf vielfache Weise, wie der Landeswahlleiter ausführlich erklärt.
Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; das nennt man „Panaschieren“. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man „Kumulieren“. (…)
Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen.
Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute kommen: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält – bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.
Eine Möglichkeit wäre also, Neuschlößer Kandidaten für die Stadtverordnetenversammlung aus allen Parteien mit jeweils drei Kreuzen mit je drei Stimmen zu versehen – und die restlichen der insgesamt 45 Stimmen mit einem Kreuz oben bei den Parteilisten der Partei der eigenen Lieblingsfarbe. Hier ein Beispiel mit erfundenen Namen: