Die Lampertheimer Stadtteile Neuschloß und Rosengarten stehen mit ihrem Bürgerkammer-Vorschlag vor dem politischen Durchbruch. Nach vier Wochen des Zögerns und wachsender öffentlicher Kritik verspricht nun Bürgermeister Gottfried Störmer (parteilos), eine solche Ersatzrunde für die wegfallenden Ortsbeiräte mitzutragen. Er werde Einladungen zu Treffen der Bürgerkammer folgen, sagte Störmer der eigens herbeigerufenen Presse.

Die Ortsvorsteherin von Neuschloß, Carola Biehal (SPD), stellte den nächsten konkreten Schritt vor. Für kommenden Donnerstag, 11. Februar, 19 Uhr, lädt sie zu einem außerordentlichen Treffen des Ortsbeirats ein. Auch wenn formal auf der Tagesordnung nur übliche Punkte stehen, dürfte die geplante Bürgerkammer zum entscheidenden Thema werden. Sinnvoll erscheint deshalb, dass möglichst viele engagierte Neuschlößer an diesem Abend in den Bürgersaal am Ahornplatz kommen.

Eine neue Form, wie sich Neuschloß selbst organisieren und Gehör verschaffen kann, war nötig geworden, weil die Wahl des Ortsbeirats im März ausfallen muss. Der Grund: Die CDU hatte eine ungültige, die FDP eine überraschend kurze Kandidatenliste vorgelegt. Biehal und ihr Rosengartener Amtskollege Horst Werner Schmitt (FGW) schlugen daraufhin vor, das Bürgerkammer-Konzept des Duisburger Politikwissenschaftlers Karl-Rudolf Korte auf die beiden Lampertheimer Stadtteile zu übertragen.

In der Kammer würden bis zu 20 Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils arbeiten; die Auswahl wird noch in Detail geklärt. Ausführende Institution wäre ein Vorsitz, gewählt in der ersten Sitzung, bestehend aus einer oder einem Ersten Vorsitzenden, einer Stellvertretung und der Schriftführung. Die Verschränkung mit der Verwaltung liefe nach Störmers Zusage über den Bürgermeister und den Ersten Stadtrat Jens Klingler.

Stadträte auf der Bremse

Störmer hatte sich zunächst zurückhaltend über die Bürgerkammer-Lösung geäußert. Dem Vernehmen nach standen intern ehrenamtliche Stadträte im Magistrat auf der Bremse, die sich möglicherweise selbst als Vertreter der Stadtteile sehen. Zuletzt wuchs aber die öffentliche Kritik an Störmer. Nach der Lampertheimer Zeitung positionierte sich der Südhessen Morgen sehr klar: Redakteur Uwe Rauschelbach kommentierte, der Bürgermeister habe die Ortsbeiratswahlen „gegen die Wand fahren lassen“. Die Gefahr, dass in den Stadtteilen das bürgerschaftliche Engagement erlahme, wiege schwer. „Dies können ein bürgerbewegter Bürgermeister wie Gottfried Störmer und die basisdemokratischen Grünen nicht wollen.“ Scheitere nach dem Ortsbeirat auch die Bürgerkammer, folge auf einen demokratischen Supergau ein weiterer.

Zugleich interviewte der Südhessen Morgen den Politikwissenschaftler Korte – den Vater der Bürgerkammer. Als drohendes Ungemach konnte Bürgermeister Störmer dort Kortes Antwort auf die Frage lesen, ob die Bürger auch dann eine Kammer gründen sollen, wenn der Bürgermeister nicht mitziehe: „Ja, klar!“ Bürgermeister, Verwaltung und Magistrat seien gut beraten, sich an die Spitze einer solchen Bewegung zu setzen und eine solche Initiative zu unterstützen. Als Klarstellung von Kritik der Grünen kann der Hinweis des Wissenschaftlers gelten, die Bürgerkammern seien keine Konkurrenz zu den klassischen politischen Gremien: „Den Bürgerkammern muss es in erster Linie darum gehen, Öffentlichkeit herzustellen. Die eigentliche Entscheidungsfindung und Beschlussfassung vollzieht sich, wie gehabt, in den dafür vorgesehenen parlamentarischen Gremien.“

Jetzt sind die Neuschlößer gefragt!

Wichtig wird nun, dass die Neuschlößer die geplante Bürgerkammer mit Leben füllen. Freizeit- und Sportverein, die evangelische Johannesgemeinde, Altlasten- und Bila-Initiative, die private Musikschule oder auch die Elternbeiräte von Kindergarten und Krippe – alle zusammen können dort ihre regelmäßige Angebote und Veranstaltungen vorstellen, die aktuelle Entwicklung etwa der geplaten ICE-Trasse oder der Sanierung von Sodabuckel und Grundwasser besprechen oder bürgerschaftliche Initiativen wie zu Halloween, zum gemeinschaftlichen Weihnachtsbaum-Schmücken am Ahornplatz oder der Begleitung der Marathon-Läufer ausbauen. Die Bürgerkammer kann Neuschloß weit voranbringen – wenn möglichst viele Neuschlößer mitmachen.

Die Lampertheimer Grünen nehmen zur vorgeschlagenen Bürgerkammer Stellung. Jürgen Meyer, Vorsitzender des Lampertheimer Ortsverbands, teilt mit: „Ortsbeiräte sind demokratisch legitimierte Vertretungen von Ortsteilen“ – nicht die Bürgerkammern, „da diese nicht von der Bevölkerung gewählt werden.“ Und: Bürgerkammern seien nicht in der Hessischen Gemeindeordnung vorgesehen.

Das Argument, Bürgerkammern stünden nicht in der HGO und seien deshalb unmöglich oder abzulehnen, wird in jüngster Zeit gerne vorgetragen. Wahr ist: Die HGO sieht Bürgerkammern nicht explizit vor. Nur warum? Ganz einfach: Weil das Gesetz für den Zweck der Vertretung der Stadtteile schon die Ortsbeiräte nennt. Dieses explizit vorgesehene Organ aber haben Neuschloß und Rosengarten nach den Kommunalwahlen nicht mehr – und deshalb brauchen diese Stadtteile eben eine Organisationsform, die bisher nicht vorgesehen ist.

Das kann bis zu einem gewissen Punkt auch niemand verbieten: Wenn genügend Neuschlößer oder Rosengartener einen Weg finden, wie sie nun ihre interne Meinungsfindung organisieren, ist das alleine deren Sache. Die Bewohnerinnen und Bewohner können sich treffen, diskutieren und Mehrheiten ermitteln, wie immer sie das möchten – egal ob eine solche Runde nun in der HGO steht oder nicht oder ob manche Politiker das gut finden oder nicht.

Die Nagelprobe freilich folgt dann, wenn es darum geht, wie die neuen Runden in den offiziellen politischen Betrieb eingebunden werden. Hier besteht Anlass zum Optimismus: Denn rein formal haben selbst die rechtlich verankerten Ortsbeiräte wenig zu sagen; sie leben davon, dass sie öffentlich tagen und ihre Einschätzungen als jene von Experten vor Ort im politischen Betrieb geachtet sind. Solange Neuschloß und Rosengarten in ihren künftigen Organisationsformen nicht großen offenkundigen Quatsch veranstalten, sind Stadtverordnete und Verwaltung sicher gut beraten, dieser vernünftigen politischen Tradition weiter zu folgen. Alles andere käme in den Stadtteilen sicher nicht gut an.

Die formalste Schnittstelle ist jene zur Verwaltung. Ein Ortsbeirat kann Anträge stellen und Informationen einfordern. Hier liegt es am Magistrat, wie weit er neuen Organisationsformen ähnliche Rechte einräumt. Es ist schlicht eine Frage des Wollens. Die Grünen schlagen in ihrer Mitteilung vor, statt Bürgerkammern besser mit Bürgerversammlungen zu arbeiten, die die HGO unter § 8a regelt. Wenn diese HGO-Nähe den Bürgerkammer-Kritikern das Leben einfacher macht, nehmen wir doch beides zusammen: Die Bürgerkammer dient in internen Treffen der Meinungsfindung im Stadtteil, und in regelmäßigen Abständen ruft die Stadtverordneten-Vorsteherin eine Bürgerversammlung ein. In diesen Treffen sind laut § 8a, Absatz 3, auch Sachverständige und Berater erlaubt – das könnten dann Vertreter der Bürgerkammer sein.

Eine solche Kombination von Bürgerkammer und Bürgerversammlung würde auch dem berechtigten Einwand von Ortsvorsteherin Carola Biehal und ihrem Rosengartener Kollegen Horst Werner Schmitt Rechnung tragen, die Bürgerversammlung alleine sei kein praktikables Instrument für einen ergebnisorientierten Dialog mit der Bürgerschaft. „Um lebendige lokale Demokratie zu erhalten und zu fördern, ist es unabdingbar, bewerte Formen der repräsentative Demokratie vor Ort und direkt demokratische Formen der Bürgerbeteiligung in ergänzenden Beziehungen zu bringen.“ Genau das würde die Kombination ermöglichen.

Das zeigt: Vielleicht geht es über Parteigrenzen hinweg voran, wenn wir die Bürgerkammer nicht als fertiges Konzept, sondern als Diskussionsgrundlage sehen, an der gemeinsam gearbeitet wird. Gegenstand weiterer Überlegungen könnte sicher – auch da geben die Grünen einen wichtigen Impuls – das Auswahlverfahren der Vertreter sein. Klar bringt eine Wahl von der Bevölkerung mehr demokratische Legitimation als Ernennungen eines Ausschusses. Warum also nicht über eine Wahl nachdenken?

Wichtig ist, dass es ein gemeinsamer Wille dafür gibt, mehr zu erreichen als politische Fürsprecher der Stadtteile im Magistrat oder in Kommissionen, die sämtlich unöffentlich tagen.

Ist die FDP plötzlich gar nicht mitverantwortlich dafür, dass die Neuschlößer Wahl des Ortsbeirats ausfallen muss, weil es zu wenig Kandidaten gibt? Zwar war es die FDP, die bei aktuell drei Mandaten nur einen Namen auf ihre Liste schrieb. Aber das sei ja bekannt gewesen, sagen jetzt Gottlieb Ohl (FDP) und Paul Schneider (bisher parteilos auf der FDP-Liste). Schneider wirft uns gar eine „gezielte Falschdarstellung“ vor.

Bekannt sei das Kandidatenproblem der FDP erstens gewesen, weil die scheidenden Vertreter im Ortsbeirat verabschiedet wurden. Freilich: Dass zwei Leute gehen, ist der eine Sachverhalt. Ein anderer aber, dass die FDP diese Mitstreiter nicht ersetzen kann. Es ist üblich, dass neue Kandidaten folgen, wenn bisherige aufhören. Es gab, wenn niemand Alarm schlägt, keinerlei Anlass davon auszugehen, dass das diesmal anders ist.

Gottlieb Ohl.
Gottlieb Ohl.

Zweitens, sagt Ohl, sei die Sache bekannt gewesen wegen der Mitgliederversammlungen der FDP: „Pressevertreter waren anwesend und haben darüber berichtet.“

Allerdings: In der Versammlung, über die die Presse berichtete, wählte die FDP ihre Kandidaten für die Stadtverordnetenversammlung. Die Vertreter für den Ortsbeirat wollte die FDP in einem anderen Treffen wählen – und über das war in beiden Tageszeitungen nichts zu lesen. Um sicher zu gehen, hat Neuschloss.net nachgefragt. Beide Redaktionen bestätigen, sie haben nicht über die FDP-Wahl für den Ortsbeirat geschrieben. Die Behauptung „Pressevertreter haben darüber berichtet“ stimmt also nicht für das Kandidatenproblem, um das es hier aber geht.

Damit bleibt es dabei: Die FDP konnte nicht davon ausgehen, dass ihre kurze Kandidatenliste über die eigene Leute hinaus bekannt war. Hätte die FDP rechtzeitig zum Telefonhörer gegriffen, hätten andere Parteien reagieren können. Weil die FDP das nicht getan hat, ist sie mit dafür verantwortlich, dass es keinen Ortsbeirat mehr geben wird.

Nächster Punkt: Was passiert, wenn Ohl in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wird und dann wie bisher als Stadtrat im Magistrat arbeiten möchte? Ohl hatte argumentiert, er habe sich nicht für den Ortsbeirat aufstellen lassen, weil er im Erfolgsfall zurücktreten und einem Nachrücker Platz machen müsse; das sei „Betrug am Wähler“. Allerdings, so unser Einwand, kandidiert Ohl für die Stadtverordnetenversammlung. Würde er gewählt und wollte wieder in den Magistrat, müsste er genauso in der Stadtverordnetenversammlung ausscheiden und einem Nachrücker Platz machen. Wir deuteten an, dass nach Ohls eigener Argumentation auch das „Betrug am Wähler“ wäre.

Ohl nannte daraufhin allerlei Vorschriften, griff uns mehrfach persönlich an, wir könnten Gasthof nicht von Gustav unterscheiden, sprach von ungenügender Recherche und kam zum Ergebnis: „Da ich auf Platz sieben des Wahlvorschlags der FDP kandidiere, könnte ich somit in den Magistrat gewählt und entsandt werden, ohne dass ein anderer Kandidat nachrückt.“

Wir haben das Hessische Innenministerium um eine Einschätzung gebeten. Sie liegt uns schriftlich vor und lautet: Nach dem Grundsatz der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat können Mitglieder des Gemeindevorstands (Magistrat) nicht gleichzeitig Gemeindevertreter (Stadtverordnete) sein. Und:

„Wird ein Gemeindevertreter zum Bürgermeister oder Beigeordneten gewählt, so verliert er mit Amtsantritt seinen Sitz als Gemeindevertreter (vgl. § 33 Abs. 1 Nr. 2 Hessisches Kommunalwahlgesetz), sobald der Hinderungsgrund durch den Wahlleiter rechtskräftig festgestellt worden ist. Wenn ein Gemeindevertreter seinen Sitz verliert, rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.“

Ohl hat also schlicht unrecht.

Hinweis: Ein weitgehend identischer Text ist als Leserbrief in der Lampertheimer Zeitung erschienen.

Noch ein Hinweis: Schneiders Vorwürfe einer gezielten Falschdarstellung haben wir schon vorher untersucht.

„Wenn es Bürgerkammern nicht schon gäbe, müsste man sie erfinden.“ Oliver Lohmann ist begeistert von der Idee, wie sich Neuschloß und Rosengarten auch ohne Ortsbeirat Gehör verschaffen könnten. Deshalb sei es vielleicht sogar ein Vorteil, dass dort die Ortsbeiräte nicht zustande kommen, schreibt er in seinem Kommentar in der Lampertheimer Zeitung. Die FDP hatte für Neuschloß eine überraschend kurze, die CDU eine Liste mit ungeeigneten Kandidaten abgegeben, weshalb die Wahlen für den Ortsbeirat im März ausfallen.

Die LZ streicht heraus: „Bürger können sich zusammenfinden, um gemeinsam mit Parteimitgliedern, Vereinsvertretern und anderen Interessengruppen nach Vorschlägen für ein besseres Zusammenleben zu suchen. Wer weiß, vielleicht etablieren sich die Kammern dauerhaft, nach 2021 neben dem Ortsbeirat.“

Daher sei den Ortsvorstehern und allen, die sich Gedanken um eine Interessenvertretung für Neuschloß und Rosengarten machten, für ihre Mühen zu danken. „Vielleicht entsteht hier ein Muster für eine attraktive und gelingende Bürgerbeteiligung.“

Uwe Rauschelbach betont im Südhessen Morgen, Neuschloß und Rosengarten brauchten eine Vertretung. Die Bürger könnten „schließlich nichts für die beklagenswerten und bis heute nicht recht nachvollziehbaren Versäumnisse im Zusammenhang mit der Abgabe der Kandidatenlisten“. Er lobt, die Kammer tage öffentlich – im Gegensatz zur zunächst ins Gespräch gebrachten Kommission.

Rauschelbach warnt aber auch, Selbstverständnis und Rang einer Bürgerkammer seien von denen eines politisch legitimierten Ortsbeirats zu unterscheiden. Werde das beachtet, würde eine bürgerschaftlich orientierte Stadtteilvertretung die Folgen des demokratischen Supergaus im Zusammenhang mit der Kandidatur zur Ortsbeiratswahl wesentlich lindern.

Die Ortsvorsteherin von Neuschloß, Carola Biehal, wird schließlich im Südhessen Morgen zitert, nun müsse sich in Gesprächen mit den Bürgern zeigen, ob ein solches Modell tatsächlich ankommt – und dann auch mit Leben erfüllt werden kann.

Weiterere Berichte: Lampertheimer Zeitung, Tip.