Hessen Mobil beharrt weiter auf eine Vollsperrung der L3110 zwischen Neuschloß und Lampertheim.
Update im verlinkten Text: Inzwischen hat die Stadt eine lokale Umleitung für Anwohner entwickelt.
Straßen könnten bei Sanierungen nur dann halbseitig offen bleiben, wenn sie mindestens 8,50 Meter breit seien, sagte ein Sprecher der Landesbehörde dem Südhessen Morgen. Das sei nicht der Fall. Erster Stadtrat Jens Klinger hatte sich in der Bürgerkammer mehrfach gegen eine Komplettsperre ausgesprochen, zuletzt Mitte November. Wie der Streit ausgeht, ist noch offen.
Eine weitere Neuigkeit enthält der Zeitungstext vom Donnerstag (21. November): Entgegen früherer Angaben der Stadtverwaltung sollen demnach die Fahrradwege doch mitsaniert werden. Als mögliche Lösung bringt Uwe Rauschelbach in einem Kommentar ins Gespräch, vorübergehend den Grünsteifen zwischen Fahrbahn und Fahrradweg zu befestigen, damit die Straße die für eine nur halbseitige Sperre nötige Breite erhält. Die Plänung von Hessen Mobil betrachtet auch er als „Zumutung“.
Erstmals war Anfang September in der Bürgerkammer bekanntgeworden, dass es für die Neuschlößer 2020 ein großes Verkehrsproblem mit weiten Umwegen geben könnte. Im schlimmsten Fall könnte das eine mehrwöchige Vollsperrung mit sich bringen, hatte Stadtrat Klingler angekündigt.
Die Kammer überlegte damals, ob der Zustand der Fahrbahn eine Sanierung überhaupt nötig mache. Dass dem so sein dürfte, zeigt sich bei Regenfällen: Dann steht das Wasser insbesondere in Höhe des Waldfriedhofs in den Spurrillen. Nach Angaben von Hessen Mobil müssen Risse, Abbrüche und Absenkungen beseitigt werden. Die Fahrbahn soll abgefräst und mit einer neuen Asphaltschicht versehen werden.
Sanierung der L3110: Stadt und Hessen Mobil zoffen sich
Mitte November berichtete der Erste Stadtrat der Bürgerkammer den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung. „Von Anfang an vertritt die Verwaltung gegenüber Hessen Mobil den Standpunkt, dass die Sanierung der Landesstraße in halbseitiger Sperrung erfolgen muss.“ Im September hatte in der Bürgerkammer allerdings schon Rolf Müller, Leiter des Fachdiensts Tiefbau der Stadtverwaltung, auf verschärfte Vorschriften zum Sicherheitsabstand zwischen Verkehr und Baustelle hingewiesen und zu Bedenken gegeben: „Den erreichen wir an einigen Stellen bei einspuriger Verkehrsführung nicht.“
Die Landesbehörde informierte dann Mitte Oktober darüber, dass sie gegen den Willen der Stadt eine Vollsperrung plane. Die wiederum forderte dann Hessen Mobil erneut auf, den Verkehr nur halbseitig zu stoppen. Sie verwies auf die etwa 25 Kilometer lange Umleitung über Lorsch oder Viernheim. Weil auch der Busverkehr umgelenkt werden müsste, legte die verantwortliche städtische Gesellschaft Verkehr Touristik Lampertheim (VTL) Kosten von mehr als 100.000 Euro auf die Waagschale. Die neuerliche Antwort von Hessen Mobil stehe noch aus, sagte Klingler.
Vollsperrung der Landesstraße 3110: betroffener Abschnitt
Konkret geht es um den Abschnitt zwischen dem Forsthaus am Ortseingang aus Richtung Hüttenfeld und dem Kreisel am Hundeplatz vor Lampertheim. Eine Vollsperre würde bedeuten, dass Autofahrer statt der zwei Minuten für die direkte Verbindung geschätzt mindestens die zehnfache Zeit für den Weg über Hüttenfeld, Lorsch und Bürstadt benötigen. Alternativ ginge es auch über die A6 bei Mannheim-Sandhofen und Viernheim.
Denn eine lokale Ausweichroute, wie sie von Sportveranstaltungen an verkehrsarmen Sonntagvormittagen bekannt ist, führt über ungefestigte Waldwege vorbei an der Grillhütte. Sie kann keinesfalls über Wochen den Verkehr einer Landesstraße abfangen.
Sperrung der L3110: Auswirkungen auf Bus- und Individualverkehr
Schon eine einspurige Verkehrsführung würde zu dem Hauptzeiten am Morgen und Abend zu erheblichen Behinderungen führen, wie Bauarbeiten in der Vergangenheit zeigten. Vertreter der Bürgerkammer baten deshalb Stadtrat Klingler zu prüfen, ob der Fernverkehr umgeleitet und wenigstens den Anwohnerinnen und Anwohnern n eine einspurige Durchfahrt erlaubt werden könnte.
Neben dem Individualverkehr beträfe eine Sperre auch ganz massiv die Buslinen 644 (Worms – Lampertheim – Viernheim), 602 (Lampertheim – Hüttenfeld) und 605 (Neuschloß – Pestalozzischule). Zu klären wäre in diesem Zusammenhang insbesondere, wie Kinder und Jugendliche aus Hüttenfeld und Neuschloß ihre Schulen erreichen sollen. Denkbar wäre, die Bauarbeiten in die Schulferien im Sommer zu legen.
E-Bikes und E-Roller als Alternative?
Eine schöne Alternative für den Weg zwischen Neuschloß und der Kernstadt könnten, solange es nicht ums Einkaufen geht, übrigens Zweiräder werden, die auch auf den Feldweg entlang des Vogelparks ausweichen könnten. Vielleicht gelingt es ja dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) oder der Verkehr Touristik Lampertheim (VTL), zuständig für den Öffentlichen Personennahverkehr, spätestens zur (Teil-)Sperrung der Landesstraße in Neuschloß spontan mietbare E-Bikes oder E-Roller in ausreichender Zahl bereitzustellen. Für Pendlerinnen und Pendler, die nur zum Bahnhof müssen, könnte das eine praktische Lösung sein.
Sanierung L3110: Folgen für Umbau der Haltestelle „Neuschloß Ort“
Betroffen von der Sanierung der L3110 ist auch der geplante Um- und behindertengerechte Ausbau der Bushaltestelle an der Forsthausstraße. Stadtrat Klingler schlug vor, die Arbeiten mit Hessen Mobil zu koordinieren. Geplant ist, die Busse in beiden Richtungen im Seitenweg vor dem Beamtenbau halten zu lassen, um vor allem vielen Schulkindern die Überquerung der Landesstraße zu ersparen. An diesem Plan will die Kammer trotz vereinzelter Bedenken aus dem Publikum festhalten – auch weil aus eigentumsrechtlichen Gründen ein schneller behindertengerechter Umbau der bisherigen Haltestelle an der Südseite der Landesstraße schwierig sei.
Sowohl an der östlichen als auch an der westlichen Ausfahrt sollen Bedarfsampeln den Durchgangsverkehr stoppen und den Linienbussen eine freie Ausfahrt gewähren können. Nach einer Anregung von fachkundigen Anwohnern aus dem Ahornweg sollten die Breite des Seitenwegs noch einmal daraufhin überprüft werden, ob sich begegnende Busse so aneinander vorbeikommen, dass sie nicht über den Fußgängerweg fahren müssen. Ein Vor-Ort-Termin hält die Verwaltung jedoch erst dann für sinnvoll, wenn die Planungen von Hessen Mobil weiter fortgeschritten sind.